Kontrolle ist besser

Aus einer einmaligen Messung in 2001 (Kataster) wird für Reichertshofen eine recht beruhigende Situation auch noch für heute postuliert:
Frau Schembera beantragt in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03.05.05 eine erneute Messung nach nun 4 Jahren durch ein Institut aus Augsburg. (Kontrolle, starke Zunahme der Handys).
Prof. Käs erklärt unter Hinweis auf die Existenz gesetzlicher Vorschriften, dass Veränderungen an einer Sendeantenne beantragt und von der Regulierungsbehörde genehmigt werden müssen. Darüber müsse die Gemeinde informiert werden.
Bürgermeister Westner, der keine Meldung bezüglich Veränderungen erhalten hat, weist den Antrag von Frau Schembera ab.

Frau Schembera bittet den Verfasser dieser Internetseiten in einem Gespräch (ca. 05. - 07. Mai) um Hilfe dabei, den Standort am Oberen Markt zu analysieren, welche Informationen über die Regulierungsbehörde zu erfahren sei.

Das Ergebnis der Recherche bei der Regulierungsbehörde (www.regtp.de)


Kataster von Prof. Käs, März 2001:

Standort
Oberer Markt
Netz HSR Höhe Sicherh. Abst.
D1   70° 14,9 m 3,7 m
D1 190° 14,9 m 3,7 m
D1 310° 14,9 m 3,7 m


Was schließen Sie aus dieser Gegenüberstellung?
Also nun zwei Antennen? Verdoppelung der Strahlung? Heimlich hinter unserem Rücken?
Das kann ja mal vorkommen, dass man was vergisst?

Dies legt den Schluss nahe, dass gravierende Veränderungen stattgefunden haben - ohne Information an die Gemeinde. Der Antrag von Frau Schembera hat somit nicht nur volle Berechtigung, sondern eine neuerliche Messung ist zwingend notwendig.

Aus privatem Interesse Anfrage an die Regulierungsbehörde am 09.05.05:

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte teilen Sie mir mit, in welchen Intervallen der Standort mit der
Standortbescheinigungs-Nr.: 540913 gemessen wird, wann die letzte Messung war,
welche Differenzen sich ergeben haben und welche Strahlenbelastung im 1. Stock
in ca. 50 Meter Entfernung zu errechnen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Toni Heinrich


Bis dato (18.05.05) noch keine Antwort, doch ist vorstellbar, dass die Regulierungsbehörde täglich tausende von Anfragen erhält.

Es sollte jedoch eine offizielle Stelle fundiert Auskunft erfragen
- welche Sender von welchem Anbieter mit welcher Leistung installiert sind
- wann sich welche Änderungen ergeben haben
- wie sich die Messwerte verändert haben
- welche Toleranz in der Leistungsveränderung in der Genehmigung enthalten ist
- wie es dazu kommen konnte, dass die Gemeinde nicht benachrichtigt wurde

Zusatz am 19.05.05: Antwort erhalten. Bitte lesen Sie.