Antwort am 19.05.05

Sehr geehrter Herr Heinrich,
Ihre Anfrage vom 09.05.05 ist an mich weitergeleitet worden, die ich Ihnen nachfolgend gern beantworte.

Nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung der elektromagnetischen Felder(BEMFV)sind für ortsfeste Funkanlagen mit mehr als 10 Watt Strahlungsleistung (EIRP) von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) Standortbescheinigungen zu erstellen.

Da in der Berechnung der Sicherheitsabstände alle relevanten umliegenden ortsfesten Sendefunkanlegen durch einen Umfeldfaktor berücksichtigt werden ist die am Ort vorhandene Belastung in den ausgewiesenen Sicherheitsabständen enthalten. Damit ist sichergestellt, dass die Strahlenbelastung außerhalb des in der Standortbescheinigung ausgewiesenen Sicherheitsabstandes auch in der Summe die gesetzlichen Grenzwerte unterschreitet.
Zusätzlich werden bescheinigte Standorte in einem durch die RegTP festgelegten Stichprobenverfahren überprüft.

Der Standort 540913 wurde nicht überprüft.

Neben der Bescheinigung von Standorten führt die RegTP EMF-Messreihen durch. Ziel ist es, der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben sich einen Überblick über die an öffentlichen Plätzen und Wegen vorhandene Strahlungsbelastung von ortsfesten Funkanlagen im Frequenzbereich von 9 KHz bis 300 GHz zu verschaffen. Bislang wurden 5 Messreihen durchgeführt, in denen etwa 4500 Messpunkten gemessen wurden.

Über das Ergebnis informiert die RegTP bundesweit im Internet unter http://emf.regtp.de in einer Datenbank.
In Ihrem Bereich wurde bisher z.B. eine Messung in Manching, Haydenstr. 10 vorgenommen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Belastung im Verhältnis zu den Grenzwertbedingungen nur 0,147% oder 0,008% betragen.

Die Datei bietet Ihnen außerdem die Möglichkeit die Messergebnisse der einzelnen Messpunkte zu vergleichen.

In den bisher durchgeführten bundesweiten Messungen konnte keine Grenzwertüberschreitung festgestellt werden.

Sollten Sie darüber hinaus Belastungsangaben benötigen, können sie sich an Ingenieur-Büros wenden, die Berechnungen mittels Prognoseprogramme anbieten. Diese beruhen jedoch in der Regel nicht auf Messungen. Ferner besteht die Möglichkeit eigene Messungen durchführen zu lassen. Auskunft über Anbieter solcher Berechnungen oder Messungen kann ihnen das Bayerische Landesamt für Umweltschutz (LfU) in Augsburg geben. Die RegTP bietet als Behörde solche Messungen nicht an.

Ich weise darauf hin, dass die RegTP den Bundesländern die Möglichkeit gibt, selbst eine gewisse Anzahl von Messpunkte für die von der RegTP weiterhin jährlich durchgeführten Messreihen festzulegen. In Bayern werden diese Messpunkte vom LfU festgelegt. Es besteht für sie die Möglichkeit auch zu diesem Zweck sich unmittelbar an das LfU zu wenden.

Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, stehe ich Ihnen gern unter der u.g. Rufnummer zur Verfügung.

mit freundlichen Grüßen

Hansjürgen G.XXX (Name verborgen durch Verfasser dieser Internetseiten)
VFZ ASt Augsburg