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Eilantrag
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| Email: (verborgen w.o.) | Reichertshofen, den 12.06.2005 |
| Eilantrag zum Thema Mobilfunk Mobilfunkantenne im Wohngebiet Reichertshofen West Sehr geehrter Herr Bürgermeister Westner, in der letzten Gemeinderatssitzung am 07.06.2005 haben Sie unter Anfragen
bekannt gegeben, dass O2 eine Mobilfunkstation auf ein privates Grundstück
im Wohngebiet Reichertshofen West errichtet. Nähere Ausführungen
über den genauen Standort erfolgten Ihrerseits nicht. Auf meine Frage,
mit welcher Begründung der letzte von der Gemeinde gemachte Standortvorschlag
"Heinzingergrundstück - nahe der Mühle von den Mobilfunkbetreibern
(MFB) abgelehnt wurde (eine Begründung ist laut Mobilfunkpakt erforderlich
- rein wirtschaftliche Gründe dürfen nicht für den MFB
ausschlaggebend sein) erfolgte keine Antwort. |
| | Einführung einer "Veränderungssperre" als Sofortmaßnahme, um die Errichtung von neuen Mobilfunksendeanlagen , auch unter 10 Meter Höhe auszuschließen. |
| | Einführung eines "Runden Tisches - wenn möglich unter Einbeziehen der Mobilfunkbetreiber mit den Vertretern aller politischen Parteien und Gruppierungen und freiwilligen Bürgerbeteiligungen. |
| | Mit den MFB Verhandlungen zur Standortfindung zu führen, um zum einen eine Netzwerkdeckung zu gewähr leisten - zum anderen einen möglichst weit vom Wohngebiet entfernten Mobilfunk-Standort zu finden. |
| | Vorgehensweise nach dem "Gräfelfinger Modell"
. Das heißt Beauftragung eines Ingenieurbüros, z.B. "enorm"
bzw. "TÜV München Süd GmbH", welches auf Basis
der 3D-Planung ein Mobilfunkstandortkonzept entwickelt, welches bei
guter funktechnischer Versorgung einen Zielwert von 1mW/m2 erreicht. Ergebnis dieses Vorgehens: Seit 2002 hat die Münchner Vorortgemeinde Gräfelfing keine neue Mobilfunkstation ins Wohngebiet installiert bekommen. Diese Standortanalyse würde die Gemeinde Reichertshofen 2,50 Euro pro Einwohner kosten. Dieser Betrag sollte uns im Rahmen der Gesundheitsvorsorge für unsere Bevölkerung wert sein! |
| | Danach Ausweisung der konzeptverträglichen MF-Standorte im Flächennutzungsplan sowie den Bebauungsplänen. |
| | Als alternative Lösung bietet sich der Erlass einer so genannten Ortsgestaltungssatzung an. Mit solch einer Satzung könnte die Errichtung neuer MF-Sendeanlagen aus "ortsgestalterischen" Gründen verboten werden. |
| | Verhandlungen mit den MFB, um die konzeptverträglichen Standorte (= Positivstandorte) umzusetzen sowie bestehende kritische Sendeanlagen abzubauen (z.B "Posthalter"). |
| | Ziel dieser "Vorsorgeplanung" über Positivstandorte wäre es, den Kommunen Handlungsspielräume zu eröffnen. Die Gemeinde kann den MFB günstige oder gar kostenlose Standorte zur Verfügung stellen, wenn die Netzbetreiber im Gegenzug dafür "gefährliche" Standorte in den Ortsgebieten aufgeben. |
| | Verhandlungen mit den Eigentümern künftiger Standortgrundstücke zur Sicherung langfristiger Nutzungsrechte. |
| Ich hoffe, Ihnen nun einige Alternativen aufgezeigt zu haben und erwarte
Ihre baldige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Stellungnahme |