Eilantrag

Der nachfolgende Antrag wurde mit Bitte zur Veröffentlichung zugestellt. Frau Schembera und der SPD-Ortsverein engagieren sich unvermindert weiter intensiv für eine umweltverträgliche Lösung der Mobilfunkversorgung in Reichertshofen (Anmerkung des Verfassers dieser Internetseiten).


Waltraud Schembera
SPS-Ortsvereinssitzende und SPD-Fraktionssprecherin
Straße (verborgen durch den Verfasser dieser Internetseiten)
85084 Reichertshofen
Tel-08453/XXXX Fax:08453/XXXX (verborgen w.o.)

Email: (verborgen w.o.) Reichertshofen, den 12.06.2005
Eilantrag zum Thema Mobilfunk
Mobilfunkantenne im Wohngebiet Reichertshofen West

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Westner,

in der letzten Gemeinderatssitzung am 07.06.2005 haben Sie unter Anfragen bekannt gegeben, dass O2 eine Mobilfunkstation auf ein privates Grundstück im Wohngebiet Reichertshofen West errichtet. Nähere Ausführungen über den genauen Standort erfolgten Ihrerseits nicht. Auf meine Frage, mit welcher Begründung der letzte von der Gemeinde gemachte Standortvorschlag "Heinzingergrundstück - nahe der Mühle von den Mobilfunkbetreibern (MFB) abgelehnt wurde (eine Begründung ist laut Mobilfunkpakt erforderlich - rein wirtschaftliche Gründe dürfen nicht für den MFB ausschlaggebend sein) erfolgte keine Antwort.
Ich denke, spätestens jetzt ist der Zeitpunkt gekommen- als Gemeinde Reichertshofen, d.h. Bürgermeister und Gemeinderat - sich an einen "Runden Tisch" zusammen zu setzen um ein weiteres Vorgehen zu beraten. Das Thema "Mobilfunkantennen in Reichertshofener Wohngebieten" sollte parteiübergreifend von allen Gemeindevertretern nun schnellstmöglich angegangen werden. Wie Sie - Herr Bürgermeister Westner - aber auch die einzelnen Vertreter der politischen Parteien und Vertretungen wiederholt äußerten, ist unser aller gemeinsames Anliegen "Keine Mobilfunkantennen in Reichertshofener Wohngebieten". Dieses Anliegen haben innerhalb kurzer Zeit 857 Bürgerinnen und Bürger per Unterschrift dokumentiert.
Aufgrund der neuesten Rechtsprechung (z.B. Verwaltungsgericht München) ist es nun möglich, zur Berücksichtigung des vorbeugenden Immissionsschutzes im Rahmen der Bauleitplanung , aber auch des Bauordnungsrechtes, entsprechende Vorgaben der Kommune zu berücksichtigen:
Die Kommunen haben nun die Möglichkeit, die Bauleitplanung für komplette Ortsgebiete zu ändern, indem sie die Umsetzung einer integrierten Mobilfunkplanung beschließen, mit dem Ziel des vorbeugenden Immissionsschutzes.
In der Begründung des geänderten bzw. neuen Bebauungsplanes muss die Gemeinde festschreiben, dass man Gesundheitsvorsorge betreiben will, mit dem Ziel, die Strahlenbelastung so weit wie möglich zu reduzieren, mit der Auflage, eines adäquaten Mobilfunkempfanges.

Ich möchte Sie hiermit zu folgender Handelsweise auffordern:
Einführung einer "Veränderungssperre" als Sofortmaßnahme, um die Errichtung von neuen Mobilfunksendeanlagen , auch unter 10 Meter Höhe auszuschließen.
Einführung eines "Runden Tisches - wenn möglich unter Einbeziehen der Mobilfunkbetreiber mit den Vertretern aller politischen Parteien und Gruppierungen und freiwilligen Bürgerbeteiligungen.
Mit den MFB Verhandlungen zur Standortfindung zu führen, um zum einen eine Netzwerkdeckung zu gewähr leisten - zum anderen einen möglichst weit vom Wohngebiet entfernten Mobilfunk-Standort zu finden.
Vorgehensweise nach dem "Gräfelfinger Modell" . Das heißt Beauftragung eines Ingenieurbüros, z.B. "enorm" bzw. "TÜV München Süd GmbH", welches auf Basis der 3D-Planung ein Mobilfunkstandortkonzept entwickelt, welches bei guter funktechnischer Versorgung einen Zielwert von 1mW/m2 erreicht.
Ergebnis dieses Vorgehens:
Seit 2002 hat die Münchner Vorortgemeinde Gräfelfing keine neue Mobilfunkstation ins Wohngebiet installiert bekommen. Diese Standortanalyse würde die Gemeinde Reichertshofen 2,50 Euro pro Einwohner kosten. Dieser Betrag sollte uns im Rahmen der Gesundheitsvorsorge für unsere Bevölkerung wert sein!
Danach Ausweisung der konzeptverträglichen MF-Standorte im Flächennutzungsplan sowie den Bebauungsplänen.
Als alternative Lösung bietet sich der Erlass einer so genannten Ortsgestaltungssatzung an. Mit solch einer Satzung könnte die Errichtung neuer MF-Sendeanlagen aus "ortsgestalterischen" Gründen verboten werden.
Verhandlungen mit den MFB, um die konzeptverträglichen Standorte (= Positivstandorte) umzusetzen sowie bestehende kritische Sendeanlagen abzubauen (z.B "Posthalter").
Ziel dieser "Vorsorgeplanung" über Positivstandorte wäre es, den Kommunen Handlungsspielräume zu eröffnen. Die Gemeinde kann den MFB günstige oder gar kostenlose Standorte zur Verfügung stellen, wenn die Netzbetreiber im Gegenzug dafür "gefährliche" Standorte in den Ortsgebieten aufgeben.
Verhandlungen mit den Eigentümern künftiger Standortgrundstücke zur Sicherung langfristiger Nutzungsrechte.

Ich hoffe, Ihnen nun einige Alternativen aufgezeigt zu haben und erwarte Ihre baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen


Waltraud Schembera

 

Stellungnahme
Frau Schembera zeigt hier trotz bisheriger Ablehnung ihrer Vorschläge sowie ihr fehlender Auskunft oder Begründungen den Willen, einvernehmlich zusammen zu arbeiten. Dies zeigt dass ihr unbedingtes soziales Engagement über persönlichen Eitelkeiten steht.
Dieser Antrag zeigt die Handlungsmöglichkeiten, die für eine Gemeinde bestehen. Manche wurden bisher trotz gestellter Anträge (vgl. Gemeinderatssitzung) nicht in Betracht gezogen. Sie würden eine umweltverträgliche Lösung absichern.

Besonders hervorzuheben erscheint der obige (durch den Verfasser dieser Internetseiten) kursiv unterlegte Ansatz: Mit Kreativität und Flexibilität eine umweltverträgliche Lösung anzustreben, ggfs. auch unter Verzicht auf mögliche Einnahmen.