Volksbegehren
20.06.05 zugeleitet zur Veröffentlichung durch GR Hans Felber

"Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" - Eintragung im Rathaus vom 5. bis 18. Juli 2005


JWU unterstützt dieses Volksbegehren -
Tun Sie es auch! Tragen Sie sich ein!


Um was geht es?

Derzeit gibt es Absichtserklärungen der Mobilfunkbetreiber (MFB) zufriedenstellende Standorte für MFB & Bürger zu finden. Von der Gemeinde vorgeschlagene Standorte dürfen nicht wegen wirtschaftlicher Gründe abgelehnt werden.

Doch wie sieht die Praxis aus?

Von den MFB ungewünschte Standorte werden von diesen oftmals aus technischen Gründen abgelehnt. Die MFB suchen sich einen für sie geeigneten Standort, schließen mit dem Eigentümer einen langfristigen Vertrag und informieren dann die Gemeinde. Die muss dies dann meistens lediglich zur Kenntnis nehmen! Bekannterweise sind Mobilfunkantennen derzeit unter 10 Meter genehmigungsfrei! Der Gemeinde sind meist die Hände gebunden, wenn die MFB die ges. Grenzwerte einhalten.

Wie hoch diese in Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten sind, zeigt diese Tabelle:
Grenzwerte/Empfehlungen 900 MHz (D-Netz) 1800 MHz (E-Netz)
BRD (26.BimSchV) 4,500 W/m² 9,000 W/m²
Italien (1998) 0,100 W/m² 0,100 W/m²
Schweiz 0,040 W/m² 0,040 W/m²
Österreich (Salzb. Vorsorgewert) 0,001 W/m² 0,001 W/m²
China 0,100 W/m² 0,100 W/m²
Moskau (1996) 0,020 W/m² 0,020 W/m²
UdSSR (alt) 0,004 W/m² 0,004 W/m²
Russland (1999) 0,100 W/m² 0,100 W/m²

Um die Gesundheitsvorsorge zu verbessern, müssen die gesetzlichen Grenzwerte deutlich gesenkt werden! Dies kann nur die Bundesregierung bzw. der Bundestag beschließen. Volksbegehren sind auf Bundesebene nicht möglich! Einwandfreier Empfang ist auch weit unter den o.g. Grenzwerten gewährleistet.

Informationen zum Volksbegehren unter:
www.gesundheitsvorsorge-mobilfunk.de
www.jwu-reichertshofen.de


Was können wir tun?

Das Volksbegehren fordert, eine Genehmigungspflicht für alle Mobilfunkantennen in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) festzuschreiben. Außerdem soll im Landesentwicklungsplan die Gesundheitsvorsorge verankert werden. Die Gemeinden erhalten dadurch ein gesetzlich verankertes Mitwirkungsrecht.
Vor dieser Verantwortung "fürchten" sich zahlreiche Bürgermeister und Gemeinderäte! Natürlich kann der Gemeinderat auch dann nicht Antennen ablehnen, wenn die Genehmigungsfähigkeit gegeben ist (BayBO), doch wird die Gemeinde frühzeitig in den Prozess miteingebunden (Bauantrag). Dadurch kann die Gemeinde noch vor Abschluss eines Vertrages zwischen Grundstückseigentümer und MFB bei problematischen Standorten vermittelnd auf die Beteiligten einwirken.

Damit kein falscher Eindruck entsteht: Die JWU ist nicht gegen Handys!
Wir fordern jedoch einen verantwortungsbewussten Umgang mit dieser nützlichen Technik!


Situation Mobilfunk in Reichertshofen

Reichertshofen befindet sich noch in einer vergleichsweise guten Situation. Bis auf einen Standort in der Ortsmitte werden überall die Salzburger Vorsorgewerte (siehe Tabelle) eingehalten (lt. Messungen Prof. Käs). Doch dies könnte sich ändern. 2 MFB suchen neue Standorte im Gemeindegebiet. Die Gemeinde hat bereits einige Standortvorschläge gemacht. Für den Vorschlag "Grundstück neben der Stockaumühle" liegt noch kein Ergebnis vor. Alle Gemeinderäte wollen einen unbedenklichen Standort außerhalb der Wohngebiete! Populistische Initiativen sind hier fehl am Platz. Dafür ist das Thema zu ernst! Der Gemeinderat muss geschlossen, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, die Interessen der Bürger bezüglich Gesundheitsvorsorge und Netzabdeckung vertreten. - Und das wird der Gemeinderat tun!


Inzwischen warnen Immobilienexperten: Wer einen Sender in der Nachbarschaft hat, muss mit einer Wertminderung rechnen.
Info: www.immobilien-wertminderung.de


Nutzen Sie die Eintragungszeiten!

Eintragungszeiten im Reichertshofener Rathaus
vom 05.07. bis 18.07.05 , Schloßgasse 5, Zimmer 1

Mo-Fr   08.00 - 12.00 Uhr
Mo-Do 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch (06.Juli) 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch (13.Juli) 13.00 - 20.00 Uhr
Samstag (16.Juli) 10.00 - 12.00 Uhr

Bereits am 03.05.2005 hat die JWU Reichertshofen beantragt über zusätzliche Eintragungszeiten abzustimmen. Bürgermeister Westner legte die oben aufgeführten Eintragungszeiten eigenständig als laufendes Geschäft der Verwaltung fest!
Zu den vorgeschriebenen Öffnungszeiten wird am Mittwoch, 13.07.05 die Eintragungsmöglichkeit von 18.00 auf 20.00 Uhr erweitert!
JWU und die Befürworter des Volksbegehrens bedanken sich für Westners "großzügiges Entgegenkommen!