Versammlung "Mobilfunk + Volksbegehren", 06.07.05 Im Gasthof Fröhlich referierten auf Einladung des CSU-Ortsvereins der Richter Walter Häring, Scheyern, als Baujurist und Dipl. Physiker Th. Burke vom bayer. Landesamt f. Umweltschutz als technischer Fachmann. Anwesend waren ca. 70 Zuhörer, darunter einige Bürgermeister aus umliegenden Gemeinden sowie Stadt- und Kreisräte. Die Leitung und Moderation des Abends lag bei MdL Erika Görlitz, die sich als intensive Handynutzerin vorstellte und Ihre Haltung per Beispiel mehrfach untermauerte (siehe unten). Am Anfang trug Bgm. Westner vor. |
Thematische Zusammenfassung: Bgm. Anton Westner: |
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| Reichertshofen hat lt. Mobilfunkkataster recht gute Belastungswerte, ausgenommen im Gebiet um den Oberen Markt durch die Sendeantenne von D1 auf dem Hotel. | ||||||||||||||||
| der Hauptstandort "Silo Mühle" wird von Experten als "bestens" angesehen, neue Antennen seinen dort aufgrund des Besitzers jedoch nicht mehr platzierbar. | ||||||||||||||||
| am heutigen Tag haben Vodafone und O2 signalisiert, dass der vom GR vorgeschlagene Standort "Grundstück Hainziniger" angenommen wird. | ||||||||||||||||
| im Herbst, wenn die neuen Berechnungen vorliegen, wird eine Sonderbürgerversammlung veranstaltet. | ||||||||||||||||
| Der MFB Telekom hat die Vorschläge des Bauausschusses (Hochbehälter, Mühle, Wasserhäusel) für eine UMTS-Antenne abgelehnt und stattdessen die Veränderung der bestehenden Sendeantenne auf dem Hotel am Oberen Markt durchgeführt. Bgm. Westner wird jedoch mit dem MFB nochmals verhandeln. | ||||||||||||||||
Richter Walter Hering: |
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| eine Aufhebung der Genehmigungsfreiheit für Sendeantennen und 10m Höhe bzw. 10m³ Rauminhalt der Versorgungseinheit verändert nicht die Strahlenbelastung, weil die öffentlich rechtlichen Vorschriften (insbes. die Grenzwerte) eingehalten werden. | ||||||||||||||||
| Der Beantragende hat Anspruch auf Erteilung der Genehmigung aufgrund der Gesetzeslage | ||||||||||||||||
Die Regelungen im Bauplanungsgesetz unterliegen dem Bund und sind durch das Volksbegehren nicht tangierbar. | |||||||||||||||||
| Das Ziel des Volksbegehrens "Einflussnahme durch Gemeinde" bringe nur Verfahrensverzögerung sowie Verwaltungs- und Kostenaufwand. | ||||||||||||||||
| Das Bauplanungsrecht unterscheidet der Bereiche - Bereich für den ein qualifizierter Bebauungsplan und eine Nutzungsordnung existiert - Bereich Innenbereich - Bereich Aussenbereich |
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| Es können vier Typen von Bebauungsgebieten ausgeprägt
sein in denen unterschiedliche Zumutungsgrenzen bzw. Emissionswerte zulässig
sind (hier absteigend aufgeführt).
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| bei den beantragten "isolierten Ausnahmen" ist der Ermessensspielraum der Gemeinde eingeschränkt, es geht nur um die Zulässigkeit | ||||||||||||||||
| die Zulässigkeit ist ausschließlich von den Grenzwerten abhängig. Es besteht auch ein privilegierter Status der Telekommunikationsanlagen. | ||||||||||||||||
| im Baurecht sind weder nachbarschaftsschützendes Recht, noch Rücksichtsnahmegebot, noch Gesundheitsrecht einbezogen. | ||||||||||||||||
Dipl. Physiker Th. Burke: |
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| physikalische Grundaussagen zu el. Feld, Magnetfeld, elektromagnetische Welle | ||||||||||||||||
| Handy erreicht bei Verbindungsaufbau fast Handy-Grenzwerte von 2W/m², damit weit über der "normalen" Belastung durch eine Sendeantenne. | ||||||||||||||||
| Antenne, die mit 10 W Leistung sendet erreicht jedoch durch den "Antennengewinn" eine Leistung von ca. 630 W an effektiver Strahlung in Hauptstrahlrichtung. | ||||||||||||||||
| es ist eine Hauptkeule und mehrere Nebenzipfel der Sendeleistung ausgeprägt | ||||||||||||||||
| innerhalb der ersten 100m spielen die Nebenzipfel die Hauptrolle bei der Strahlenbelastung, erst danach gelten dann für die Hauptkeule die Gesetze des Abstandquadrats. | ||||||||||||||||
| da Reflexionen auftreten, ergeben nur Messungen ein wahres Bild der Strahlenbelastung. | ||||||||||||||||
| Netzausbau ist notwendig, da eine Zelle max. 100 Gespräche abwickeln kann. | ||||||||||||||||
| um die Belastung der Handy-Nutzer zu verringern, müssen die Antennen näher an den Nutzer, deshalb auch in Wohngebiete. | ||||||||||||||||
| Bestätigung der deutschen Grenzwerte, da es bisher keinen
eindeutigen wissenschaftlichen Beweis für die Schädlichkeit der
Mobilfunkstrahlung gebe. Zwar träten Effekte oder Wirkungen immer auf,
wenn Ladungen vorhanden sind, aber gesundheitliche Auswirkungen müssten
getrennt nachgewiesen werden. (siehe dazu in Stellungnahme) |
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| wissenschaftliches Wissen ist dann gegeben, wenn unabhängige Ergebnisse vorliegen, die nicht im Widerspruch zu anderen stehen. | ||||||||||||||||
| Mobilfunkstrahlung sei sehr gut untersucht, z.b wurde eine
Veränderung der Hirnströme festgestellt. Doch würden sich
Gehirnströme auch ändern, wenn wir mit dem Augenlid zucken. Und
diese Veränderung wird niemand als schädlich einstufen. (siehe dazu in Stellungnahme) |
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| Grenzwerte werden festgelegt über den Mechanismus Forschung -> Bewertung -> rechtl. Rahmen | ||||||||||||||||
MdL Erika Görlitz: |
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| von den Handys gehe soviel Komfort und auch Nutzen aus, dass
man die Belastung zugunsten des Allgemeinwohs und Allgemeininteresses tolerieren
müsse. Wir würden wegen Asthmatikern auch nicht das Autofahren
einschränken. (siehe dazu in Stellungnahme) |
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| Volksbegehren wird seitens der CSU nicht unterstützt |
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