Mobilfunkpakt

Um die Kommunikation zwischen den Mobilfunkanbietern und den Kommunen zu verbessern, haben die Mobilfunkbetreiber im Juli 2001 mit den kommunalen Spitzenverbänden eine "Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau des Mobilfunknetzes" geschlossen.
Dazu beigetragen hat sicherlich aber auch der öffentliche Druck durch die Bürgerinnen und Bürger, die in Bürgerinitiativen immer stärker gegen Anlagen in ihrer Nachbarschaft mobil machen.

In der Selbstverpflichtung hatten die Netzbetreiber im Jahr 2001 gegenüber der Bundesregierung zugesagt, beim Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutz wirksame und nachprüfbare Verbesserungen herbeizuführen. Ebenso sollte eine transparente Kommunikation gegenüber Verbrauchern und Kommunen angestrebt werden.

Mit dieser Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber wird den Kommunen ein weitgehendes Mitspracherecht bei der Auswahl von Mobilfunkstandorten im Stadt-/Gemeindegebiet eingeräumt.
So haben sich die Betreiber verpflichtet, die Kommunen über ihre Pläne zum Netzausbau detailliert zu unterrichten und alle in Frage kommenden Standorte zu benennen. Diese Information soll so rechtzeitig (vor einer Standortentscheidung) erfolgen, dass der Kommune ein angemessener Zeitraum zur Stellungnahme verbleibt und sie ihrerseits eigene, alternative Standortvorschläge unterbreiten kann.
Die Mobilfunkbetreiber sind verpflichtet, diese Vorschläge zu prüfen und vorrangig zu berücksichtigen, sofern sie funktechnisch und unter zumutbaren wirtschaftlichen Bedingungen möglich sind.
Ist ein von der Kommune vorgeschlagener Standort nicht geeignet, sind die Mobilfunkbetreiber verpflichtet, ihre ablehnende Haltung zu begründen und gemeinsam mit der Kommune einen anderen Standort zu finden. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Abstimmungsverfahren innerhalb von 8 Wochen abgeschlossen werden sollten. Zusätzlich werden die Betreiber die Kommunen auch über die tatsächliche Inbetriebnahme der jeweiligen Sendeanlage informieren.


Mobilfunkjahresgutachten 2004
Das Gutachten wurde im Auftrag des Informationszentrums Mobilfunk e.V. von dem Deutschen Institut für Urbanistik, der Verbraucherzentrale NRW, dem Wissenschaftlichen Institut für Kommunikationsdienste und Prof. Dr. Dietrich Henckel von der Technischen Universität Berlin erstellt.
Auch wenn die Unternehmen im Kern alle kommunikativen und finanziellen Zusagen erfüllt haben, wiesen die Gutachter speziell im Bereich Verbraucherinformation auf Verbesserungsmöglichkeiten hin. Die verfügbaren Informationsmaterialien wiesen demnach eine starke Fokussierung auf Mobilfunksendemasten auf.

Das Urteil der Gutachter des Mobilfunkjahresgutachtens 2004 lautete:
Die Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber war auch 2004 ein Erfolg. Sie trug dazu bei, dass sich in der Diskussion um den Mobilfunk "die Gesamtlage deutlich entspannt und verbessert hat".

Politisches Schulterklopfen
Inhalt des Gutachtens war die Beurteilung des Umgangs zwischen Mobilfunkbetreiber und Kommune. Diese Verbesserungen bestehen zweifelsohne, jedoch ist dies nur ein formaler Aspekt der Thematik.
Es gibt keinen Auftrag, die reale Situation bezüglich bestehender und zu erwartender Missstände zu analysieren.