Grundsituation

Regierung und Opposition sind aktiv desinteressiert, an einer vor Jahren festgesetzten Position eine Änderung herbeizuführen.
Im Sommer 2000 wurden die UMTS-Lizenzen an die Mobilfunkbetreiber versteigert.
Der Preis: ca. 50 Mrd. Euro.
Die Gegenleistung des Staates: Die Erlaubnis und der Versorgungsauftrag an die Unternehmen.

Verschärfung der Situation
Auch wenn die GSM-Lizenzen in heutigen Diskussionen keine Rolle spielen, so sind sie grundlegend für die aktuelle Härtefälle und Vorgehensweisen. Die UMTS-Technologie verschärft lediglich die Sitaution in nächster Zukunft.
Da das UMTS-Netz im Vergleich zum bisherigen GSM-Netz eine ca. 3-fach erhöhte Dichte an Sendemasten erfordert und jeder Anbieter seine eignen Antennen betreibt, stehen wir gerade an der Eintrittsschwelle zu einer neuen Zeit. Denn die Strahlenbelastung der neueren Technologie kommt zur bereits vorhandenen Belastung hinzu, sie ersetzt sie nicht. Die Anzahl der Personen die bald in" Augenhöhe mit einem Sendemasten" wohnen müssen, steigt also sprunghaft an, falls sich an der Auswahl der Standorte nichts ändert bzw. falls weiterhin desinteressiert weggeschaut wird.

Druck auf die Unternehmen
Bei aller Kritik an der Profitsucht der Unternehmen muss man sich aber auch vor Augen führen, dass allein schon die Lizenzen einen horrenden Preis gekostet haben. Die nachfolgenden immensen weiteren Kosten für die technische Realisierung versuchen die Unternehmen natürlich "niedrig" zu halten. Auf den Unternehmen lastet auch Forderungsdruck des Marktes nach einer vollständig flächendeckenden Versorgung durch Mobilfunk. Das sind aus unternehmerischer Sicht elemetare Belastungen.

Kunde gegen Mensch
Der Faktor Mensch spielt eine andere Rolle als der Faktor Kunde. Der Mensch müsste als Individuum respektiert und geschützt werden. Der Kunde wird zwar individuell beworben, er wird jedoch nur als Kalkulationsfaktor bewertet und ist in dieser Position die wichtigere Größe.
Dadurch traten und treten häufig Härtefälle auf, wie Mobilfunkantennen auf Dächern in unmittelbarer Nachbarschaft von Wohnhäusern.
Diese (fast) Höhengleiche zwischen Antenne und umliegender Wohnungen ist unbestreitbar ein Albtraum angesichts der vielen Berichte über z. Teil dramatische Folgen. 

Legalität
Auszug aus dem Grundgesetz:
I. Die Grundrechte

Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Die Unternehmen handeln strikt legal:
- Deutsche Grenzwerte sind so hoch angesetzt, dass keine Gefahr besteht sie zu verletzen. Sie wurden von Ingenieuren bestimmt ohne Mitwirkung von Ärtzen und Biologen.
- Wir haben ein Baurecht, das sich an der Höhe der Antenne orientiert aber nicht an der absoluten Höhe über Grund bzw. der umgebenden Bebauung. Es ist bisher wichtiger, dass es schön aussieht als dass es die Gesundheit schützt.
- Gesundheitsrecht kommt nicht zu Anwendung wegen der hohen Grenzwerte.


Die Unternehmen wurden/werden durch den Lizenz-Erwerb und den Ausbau der Infrastruktur finanziell stark belastet.
Der Staat (alle politischen Parteien) gibt dafür großzügige Grenzwerte aus und legalisiert die ungerechte, teilweise unbillig harte Verteilung von Nutzen und Last bzw. Risiko. Laut Baurecht sind die kleidsam über dem Dach angebrachten, niedrigen (schädlichen) Antennen auf Gebäuden nicht genehmigungpflichtig. Höhere Sendemasten, die uns schützen würden, jedoch schon. Umgekehrt wär's gesünder.


Politische Verantwortung
Politische Verantwortung ist leider zu einen leeren Worthülse verkommen. Einen kürzlich sichtbaren Beweis ersehen wir durch das Beispiel der Visa-Affäre.
Beim Mobilfunk schlägt wohl das gleiche Prinzip zu: Ein Sendemast heute verursacht "vielleicht" Krebs. Aber das dauert - 15 Jahre oder länger. Und später kann man sagen "das konnte man damals noch nicht wissen".
Grob zusammengefasst kann man die Volksgesundheit als verkauft betrachten und zwar durch die Vertreter aller politischen Parteien. Es gibt auf der politischen Bühne in den oberen Ebenen keine Diskussion über Grenzwerte.

Ein Staat am Rande des Bankrotts schafft es auch nicht, die Linzenzgebühren teilweise in einen Fond zu stecken zur Vermeidung von unbilligen Härten, z.B. um belastete Personen bei individuellen baulichen Schutzmaßnahmen zu unterstützen.
Von den 50 Mrd. Euro sind bisher etwa ein 60.000-tel Forschungszwecke bewilligt.
Deutschland hat kein Krebsregister über das man durchaus Licht in's (gehaltene?) Dunkel bringen könnte. Also bestehen kleine Studien und Gegenstudien.

Weiterführende, detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte aus weiteren Internetseiten, die sie z.B. in der Linkliste finden.