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Pressemitteilung des Bundes Naturschutz in Bayern e.V.
29.04.2005
032/05/LFGS Energie
Bund Naturschutz gegen weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes
Mobilfunknetz mehr als ausreichend
Ganz Bayern ist mit Mobilfunksendern erschlossen. Sogar in U-Bahn-Tunnels,
im ICE, in Tiefgaragen und anderen abgeschirmten Gebäudeteilen kann
man mobil telefonieren.
Obwohl die Bevölkerung schon jetzt teilweise unerträgliche Strahlenbelastungen
hinnehmen muss, soll mit dem Ausbau des sog. UMTS-Netzes die Belastung
weiter deutlich angehoben werden.
Gesundheitsfolgen unübersehbar
Schon jetzt treten als Folge der Mobilfunkstrahlung vielfältige
Gesundheitsprobleme auf: Berichtet werden Befindlichkeitsstörungen
wie Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Tinnitus oder Konzentrationsschwäche.
Die Liste reicht bis zu schwerwiegenden Krankheiten wie erhöhtes
Krebsrisiko, genetische Veränderungen sowie nachteilige Beeinflussung
des Immunsystems und des zentralen Nervensystems. Besonders schwerwiegend
sind offenbar die Be-einträchtigungen in der Schlafphase.
Schadensersatzforderung noch schwierig, aber Besserung
in Sicht
Viele Untersuchungen sind so grobmaschig gehalten, dass sie statistisch
verwertbare Rückschlüsse nicht zulassen. Aber die Zahl der eindeutigen
Nachweise steigt ständig.
In einigen Jahren werden die Gerichte dies nicht mehr ignorieren können.
Dann werden die Betroffenen erfolgreich Schadensersatz einklagen können,
auf die Mobilfunkfirmen wird eine große Prozesslawine zurollen.
Da sich die großen Versicherungsunternehmen weigern, das Mobilfunkrisiko
abzusichern, riskieren die Mobilfunkfirmen die Insolvenz. Sind die Betreiber
der Mobilfunksender nicht mehr greifbar, werden sich die Betroffenen an
den Hausbesitzern schadlos halten, die eine Genehmigung für den Betrieb
eines solchen Senders auf ihrem Haus erteilt haben.
Strahlenbelastung unnötig stark
Die Strahlenbelastung durch die Mobilfunktechnik ist unnötig hoch.
Schon mit Sendeleistungen, die weit unter einem Promille der derzeit erlaubten
Werte liegen, könnte das Mobiltelefonieren zuverlässig gewährleistet
werden.
Prof. Dr. Heyo Eckel, Präsident der Bundesärztekammer forderte
daher schon im August 2000 eine drastische Senkung der Bestrahlungsleistung
und erklärte: "Es gibt gewichtige Hinweise auf Schäden
durch Mobilfunkstrahlung. Ich halte es für sorglos, wenn man an den
bestehenden Grenzwerten festhält. Die zuständigen Behörden
werden von uns dringend aufgefordert, sich mit den wissenschaftlichen
Ergebnissen, und es handelt sich um zahlreiche seriöse Forschungen,
das sei deutlich betont, auseinanderzusetzen."
Bund Naturschutz fordert Reduzierung der Strahlenbelastung
Wer die Auseinandersetzung um die Mobilfunkstrahlung auf die schlichte
Aussage "Jeder will ein Handy, keiner will eine Antenne" zuspitzt,
zielt nach Ansicht des Bundes Naturschutz an der tatsächlichen Problemstellung
vorbei.
Es geht nicht um Alles oder Nichts sondern darum, die Strahlenbelastung
so niedrig wie möglich zu halten, ohne den Handyempfang zu beeinträchtigen.
Handys funktionieren schon ab 0,005 Mikrowatt pro Quadratmeter einwandfrei.
Bis zum Grenzwert von 9 Mio. Mikrowatt pro Quadratmeter (das ist das milliardenfache!)
eröffnet sich daher ein gigantischer Spielraum. Die Leistung der
Mobilfunkmasten kann also so stark reduziert werden, dass gesundheitliche
Auswirkungen nicht mehr zu befürchten sind.
Nach Ansicht des Bundes Naturschutz müssen Sendemasten nicht so
stark strahlen, dass sie auch noch die entlegenste Tiefgarage und den
bestabgeschirmten Bunker erreichen.
Bewusste und unbewusste Strahlenbelastung
Mobilfunksender auf Hausdächern und Türmen bestrahlen alle
Menschen im Umkreis, Tag und Nacht, ob sie nun telefonieren oder nicht.
Dieses Gesundheitsrisiko wird unfreiwillig eingegangen.
Hohe Strahlenbelastung geht aber auch vom Handy am Ohr aus (insbesondere
beim Einwählen ins Mobilfunknetz). Dies ist ein freiwillig (wenn
auch vielfach unwissentlich) eingegangenes Gesundheitsrisiko.
Es gibt aber noch eine lange Reihe anderer gefährlicher Strahlungsquellen,
vom schnurlosen Telefon bis zu W-LAN, Bluetooth, schnurloser Computer-Maus,
Babyphon, RFID u. a.
Die stärksten Sendeleistungen gehen von einer Basisstation des schnurlosen
Telefons nach DECT-Standard und von den Senderkarten eines am sog. W-LAN-Netz
hängenden Notebooks aus. Die meist in der Wohnung stehenden Sender
funken rund um die Uhr, auch wenn gar nicht telefoniert wird.
Kaum jemand macht sich beim Kauf eines Telefons oder eines Notebooks
darüber Gedanken. Auch die meisten Händler oder Hersteller informieren
darüber nicht.
Bund Naturschutz unterstützt Volksbegehren
Auf der Landesdelegiertenversammlung am 23.4. in Lindau beschloss daher
der Bund Naturschutz, das Volksbegehren "Für Gesundheitsvorsorge
beim Mobilfunk" zu unterstützen. Die Delegierten versprechen
sich davon, dass endlich auch in Bayern Mobilfunkplanungen der Öffentlichkeit
bekanntgegeben werden und die Kommunen frühzeitig bei der Standortwahl
mitsprechen können.
Durch den im Volksbegehren vorgeschlagenen Gesetzestext werden Gesundheitsvorsorge
und Landschaftsschutz bei der Standortauswahl wichtig.
Informierte Ärzte werden aktiv
Juni 2000
Die Salzburger Resolution: Eine internationale Konferenz von Ärzten
fordert eine massive Senkung der Grenzwerte.
Oktober 2002
Die Ärzte der IGUMED (Interdisziplinäre Gesellschaft für
Umweltmedizin), verfassen den "Freiburger Appell" und fordern
u.a. eine massive Senkung der Grenzwerte, Ausbaustopp des Mobilfunknetzes,
Handyverbot für Kinder, Änderung des DECT-Standards etc. (unterschrieben
inzwischen von über 3000 Ärzten)
Juni 2004
Bamberger Appell: Über 130 Bamberger Ärzte bekräftigen
die Forderungen des Freiburger Appells
Juli 2004
Naila Studie: Fünf Hausärzte aus Naila stellen eine Zunahme
von Krebs und früheren Eintritt der Erkrankung in der Nähe einer
Mobilfunkantenne fest.
Januar 2005
Helsinki Appell an das Europäische Parlament. Finnische Ärzte
und Wissenschaftler fordern - auf Grund der REFLEX-Studie - die Sicherheitsstandards
der ICNIRP zu überarbeiten.
Das starke, internationale Engagement der Ärzte und zunehmend genauere
Untersuchungen der Mobilfunkfolgen nähren die Hoffnung, dass die
weitere Steigerung der Mobilfunk-Strahlenbelastung doch noch abgewehrt
werden kann.
Forderungen:
Der Bund Naturschutz fordert die Bayerische Staatsregierung auf, die
im Baurecht und an anderer Stelle verankerten Sonderrechte für Mobilfunkbetreiber
sofort zurückzunehmen.
Der Bund Naturschutz fordert die Bundesregierung auf, die noch immer
geltenden Grenzwerte der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung drastisch
zu reduzieren und den medizinischen Notwendigkeiten anzupassen.
Der Bund Naturschutz fordert die Bevölkerung auf, das Volksbegehren
"Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" intensiv zu unterstützen.
Für Rückfragen:
BN Energiereferat Bamberg
Tel. 0951/51 906 09
Fax 0951/51 906 10
gez. Richard Mergner
Landesbeauftragter
gez. Dr. Ludwig Trautmann-Popp
Energiereferent
Email:
energie@bund-naturschutz.de
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