Ärzte-Fortbildung durch das Informationszentrum Mobilfunk
e.V. ??
Kurzwellen unterhalb der thermischen Schwelle können
Gesundheitsbeeinträchtigungen erzeugen wie:
- starke Mattigkeit am Tag,
- dafür in der Nacht unruhiger Schlaf,
- zunächst ein eigenartig ziehendes Gefühl in der Stirn und
Kopfhaut,
- dann Kopfschmerzen, die sich immer mehr steigern, bis zur Unerträglichkeit.
- dazu Neigung zu depressiver Stimmung und Aufgeregtheit.
Schliephake 1932 in: Deutsche Medizinische Wochenschrift
Überall ist Geld knapp.
Aber sind die Landesärztekammern schon so pleite, daß sie Werbeveranstaltungen
von berufsfremden Interessenverbände, hier Informationszentrum Mobilfunk
e.V. (IZMF), durchführen lassen und dies auch noch mit zwei Fortbildungspunkten
belohnen ??
Ein Ziel des IZMF ist es, den Widerstand in der Bevölkerung und in
der Ärzteschaft gegen den Mobilfunk, insbesondere gegen die allgegenwärtige
künstliche Bestrahlung der Mobilfunk-Basisstationen, auszuschalten.
Beim Mobilfunk geht es um handfeste wirtschaftlichen Interessen der Netzbetreiber
(lt. IZMF 2004 ca. 22 Milliarden € Einnahmen). Die Einnahmen der
Netzbetreiber steigen auch nicht mehr so steil wie früher prognostiziert.
Dazu kommt, daß trotz aller Anstrengungen, eine Vielzahl von Studien
nicht mehr unter den Teppich gekehrt werden kann, die immer deutlicher
eine Gesundheitsbeeinträchtigung, wenn nicht sogar eine Gesundheitsschädigung,
durch Mikrowellenstrahlen - zu denen die Mobilfunkstrahlen gehören
-, aufzeigen. Es würde u.U. zu einer wirtschaftlichen Katastrophe
der Mobilfunk-Netzbetreiber führen, wenn Ärzte ihre Patienten
vor möglichen Gefahren durch Mobilfunk warnen.
In dieser für die Mobilfunk-Betreiber prekären Situation scheint
jetzt der IZMF-Verein die Flucht nach vorne anzutreten und im Rahmen der
Fortbildung der Landesärztekammern bei Ärzten für die angebliche
"Ungefährlichkeit" des Mobilfunks zu werben. Dazu werden
mobilfunkgeneigte Referenten das Thema "Gefahren durch Mobilfunk"
weiterhin bagatellisieren.
Im süddeutschen Raum gibt es massive Kritik und Proteste gegen den
ungezügelten Ausbau der Mobilfunknetze. Anscheinend deshalb beginnt
der IZMF-Verein seine Werbeveranstaltungen in der scheinbar unkritischen
Nordschiene (Potsdam, Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Lüneburg,
Frankfurt).
Worum geht es ?
Die Wirtschaft will Umsätze und Profit machen. Dies ist prinzipiell
in Ordnung, wenn diese Profite nicht zu Lasten der Gesundheit der Bevölkerung
gehen. Manche Firmen aber machen ihre Profite, ohne dabei auf die Gesundheit
der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen (wir erinnern uns an: Contergan,
Holzschutzmittel, Asbest, Libobay usw.). Obwohl diese Firmen frühzeitig
von den Auswirkungen/Todesfällen wußten, haben sie diese Schäden
wider besseren Wissens abgestritten und die schädlichen Produkte
weiter verkauft.
Die Regierung will eine florierende Wirtschaft und Arbeitsplätze.
Die Gesundheit der Bevölkerung scheint der Regierung zweitrangig.
Entsprechend handeln manche Behörden. Wir erinnern uns an das Bundesgesundheitsamt,
das sich nicht nur teuere Geräte von der
Pharma-Industrie schenken ließ, sondern dessen Präsident und
leitende Beamte gegen Privathonorar Gutachten verfaßten, um dann
diese "Gutachten" dem Bundesgesundheitsamt zur Arzneimittelgenehmigung
wieder vorzulegen. Dieser Fall war so kraß, daß das Bundesgesundheitsamt
aufgelöst und ein strengeres Genehmigungsverfahren für die Zulassung
von Arzneimittel eingeführt wurde.
Während jetzt für die Zulassung von Arzneimittel wenigstens
entsprechende Studien vorgelegt werden müssen, gibt es beim Mobilfunk,
dessen Basisstationen eine unfreiwillige Dauerbestrahlung von 24-Stunden
an 365 Tagen im Jahr auch an der nicht handybenutzenden Bevölkerung
verursacht, weder eine Zulassung noch wurden vor Mobilfunk-Einführung
Unbedenklichkeitsstudien verlangt.
Grenzwerte:
Der Blauäugige glaubt, Grenzwerte seien zum Schutz der Gesundheit
der Bevölkerung gemacht. Der Realist glaubt, Grenzwerte sind hauptsächlich
zur Haftungsfreistellung der Industrie erlassen. Dies ist für die
Netzbetreiber umso wichtiger, als die Versicherungswirtschaft im Rahmen
der Betriebshaftpflicht der Netzbetreiber zwar für Schäden durch
umstürzende Sendemasten, nicht aber für Schäden durch elektromagnetische
Strahlen aufkommt (die Netzbetreiber mögen Ihnen doch eine Bestätigung
ihres Versicherers und des Rückversicherers vorlegen, daß diese
für Schäden aus elektromagnetischen Strahlen in unbegrenzter
Höhe und ohne zeitliches Limit haften).
Art der Grenzwerte nach der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26.
BImSchV):
Mobilfunkstrahlen sind Mikrowellenstrahlen. Mikrowellen haben zumindest
zwei Arten von Wirkungen. Zum einen dienen sie der Energieübertragung
(u.a. Mikrowellenherd/Wärme = thermisch) zum anderen der Informationsübertragung
(u.a. Handy/Radar = athermisch/biologisch).
Der Grenzwert der 26. BImSchV ist ein reiner thermischer Wert, also wie
weit muß jemand mindestens von der Basisstation (= Mikrowellensender)
weg sein, um nicht gegrillt und gegart zu werden. Nur dieser Abstand ist
auf Grund eines Computerberechnungsprogramms in der Standortbescheinigung
der RegTP (Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post)
an den Netzbetreiber angegeben, die der Netzbetreiber nach der Errichtung
der Basisstation und 14 Tage vor Anschaltung dem örtlichen Umweltamt
vorlegen muß. Sonst nichts.
Für die Informationsübertragung (biologische bzw.athermische
Wirkungen) gibt es in der 26. BImSchV weder einen Grenzwert noch gibt
es eine Vorsorge, obwohl dies immer wieder wider besseren Wissens behauptet
wird.
Schon Schliephake hat 1932 (also vor 73 Jahren) beschrieben, daß
es bei Kurzwellen unterhalb der thermischen Schwelle, Gesundheitsbeeinträchtigungen
auftreten wie:
- starke Mattigkeit am Tag,
- dafür in der Nacht unruhiger Schlaf,
- zunächst ein eigenartig ziehendes Gefühl in der Stirn und
Kopfhaut,
- dann Kopfschmerzen, die sich immer mehr steigern, bis zur Unerträglichkeit.
- Dazu Neigung zu depressiver Stimmung und Aufgeregtheit.
Diese unspezifischen Beeinträchtigungen werden heute zu den biologischen
bzw. athermischen Wirkungen gerechnet. Für diese Art der biologischen
Wirkungen gibt es keinen Grenzwert.
Wieso gibt es biologische Wirkungen durch Mikrowellenstrahlen (auch beim
Mobilfunk) ?
Ohne eine Wertung vorzunehmen, hier sinngemäß die Meinung von
Dr. Robert O. Becker:
Die Chemie des Lebens beruht auf den grundlegenden Kräften der Elektrizität
und des Magnetismus. Unser Körper und unser Gehirn erzeugen in und
um uns elektromagnetische Felder ( ).
Die Steuerung läuft bei Stromstärken im Bereich von Milliardstel
Ampere (x).
Andere Forscher wie Heinrich, Rostock, weisen darauf hin, daß durch
Enzyme in unserem Körper "ganz besonders wichtige Reaktionen
wie z.B. der Auf- und Abbau für schnellste zelluläre Reaktionen
erforderlicher Informationsträger (Messenger/Radikalische Zwischenstufen
ect.) müssen ultraschnell ablaufen. Die Frequenzen solcher Enzym-Reaktionen
liegen im Bereich von 10 hoch minus7 bis 10 hoch minus11 pro Sekunde (das
entspricht Substrat-Spaltungs-Frequenzen von 10 MHz bis 100 GHz).
Gerade bei diesen ultraschnell erforderlichen Umsetzungen sind nun durch
äußere Einflüsse von hochfrequenten Wechselfelder (auch
als Träger-Frequenzen im Mobilfunk angewendet) ... unterschiedliche
Störeinflüsse durch Resonanz (partielle Schritt-Löschungen,
Aktivitäts-Umschaltungen und sogenannte wring-Resonanzen mit Kettenschädigungen
bei DNA und Proteinen) nachgewiesen bzw. möglich."
Damit ist nachvollziehbar, daß die Vielzahl der heute erzeugten
künstlichen elektromagnetischen Felder (negative) Auswirkungen auf
unsere vitalen Lebensfunktionen haben müßte.
Wenn Störsignale von außen (z.B. durch Mobilfunk) ständig
die Funktionen in unserem Körper beeinträchtigen können,
kann Streß entstehen, der sich zuerst in Unwohlsein, dann in Gesundheitsbeeinträchtigungen
und schließlich in Gesundheitsschäden äußern kann.
Mit diesen Erscheinungen sind die Ärzte in ihrer täglichen Praxis
konfrontiert. Ihren Patienten können sie nur helfen, wenn sie die
Ursachen kennen. Dafür sind belastbare Informationen und keine Verschleierungen
nötig. Die Netzbetreiber bzw. ihre Organisationen sind daran wohl
nicht interessiert.
Im Medizinbereich kommt Sporsoring häufig vor, weshalb dies für
viele Ärzte nicht ungewöhnlich ist. Der Sponsor hat knallharte
wirtschaftliche Interessen und nicht unbedingt die Gesundheit der Patienten
im Auge. An einem gesunden Patienten verdient der Sponsor
nichts. Bezogen auf die obigen Veranstaltungen des Informationszentrums
Mobilfunk e.V., eine Warnung von Ärzten vor den möglichen Folgen
des Mobilfunks (Basisstationen und Handy) würden die Geschäfte
der Netzbetreiber schmälern. Deshalb sollte jeder Teilnehmer an derartigen
Veranstaltungen bzw. Leser von Broschüren, an denen das Informationszentrum
Mobilfunk e.V. mitgearbeitet hat, prüfen, ob dort Desinformationen
enthalten sind.
Kritsch zu prüfen ist u.a.
die Broschüre: Mobilfunk und Gesundheit
Eine Information für Ärzte
Autoren: Dr. rer. nat. Matthias Otto
Prof. Dr. med. Karl Ernst von Mühlendahl
Herausgeber: Kinderumwelt gemeinnützige GmbH
der Deutschen Akademie für Kinder-
Jugendlichenmedizin v.V.
In Zusammenarbeit: Informationszentrum Mobilfunk e.V.
ebenso:
die Broschüre: Mobilfunk und Gesundheit
Eine Information für Eltern
Autoren: Dr. rer. nat. Matthias Otto
Prof. Dr. med. Karl Ernst von Mühlendahl
Herausgeber: Kinderumwelt gemeinnützige GmbH
der Deutschen Akademie für Kinder-
Jugendlichenmedizin v.V.
In Zusammenarbeit: Informationszentrum Mobilfunk e.V.
Die Argumentationsweise der Netzbetreiber und ihrer Unterstützer,
lautet u.a.:
"Gesundheitsschäden sind wissenschaftlich nicht nachgewiesen."
Die Manipulation liegt in der von der Deutschen Strahlenschutzkommission
(SSK) vorgelegten Definition von "wissenschaftlich nachgewiesen".
Diese Definition ist erst dann erfüllt, wenn die gleichen Ergebnisse
von mehreren unabhängigen Instituten reproduziert sind und eine kausale
Erklärung geliefert wurde. Reproduziert sind z.B. DNA-Strangbrüche
durch Mobilfunkbestrahlung (siehe Reflex-Studie, AG Tauber Berlin, AG
Rüdiger, Wien) nur man behauptet, es gäbe keinen kausalen Zusammenhang,
weil die Arbeiten noch nicht in einer wissenschaftlichen Publikation erschienen
DNA-Strangbrüche durch Mobilfunkstrahlung sind auch in vielen anderen
Studien nachgewiesen, die man aber nicht zur Kenntnis nehmen will; u.a.
verweist man auf körpereigene Reparaturmechanismen. Dies ist unzulässig,
denn bei geschwächtem Immunsystem oder bei einer großen Anzahl
von DNA-Strangbrüchen ist das Reparatursytem überfordert. Aber
unbestritten ist, daß jeder DNA-Strangbruch gefährlich werden
kann..
"Ist es fraglich, ob man Ergebnisse "in vitro" bzw. bei
Tieren überhaupt auf den Menschen übertragen könnte."
Gewagt ist der Hinweis, wenn Hühnerembryonen geschädigt werden,
dann sei damit noch lange nicht bewiesen, daß auch der menschliche
Fötus geschädigt werde, schließlich sei der Mensch kein
Huhn. Die Frage sei erlaubt, warum unternimmt man Tierexperimente, wenn
man sie bei ungünstigem Ausagng prinzipiell auf den Menschen für
nicht übertragbar hält ?
"Nicht-ionisierende Strahlen sind viel zu schwach um Schäden
an bzw. in den Zellen anzurichten"
Dieser Glaubenssatz wird als Standardlehre zwar ständig wiederholt,
er wurde aber vor seiner Aufstellung nicht experimentel überprüft.
Wer sich für weiter informieren will, der sei auf die homepage von
www.hese-project.org
dort unter EMF-Portal/ Studien in der Diskussion verwiesen.
Dort finden Sie neben der "Reflex-Studie" auch die "Naila-Studie".
In dem oberfränkischen Städtchen Naila haben die vier Hausärzte
aufgrund ihrer Krankenunterlagen untersucht, wie sich die Krebsneuerkrankungen
im Bereich von bis zu 400m und über 400m um die zwei Mobilfunksender
entwickelt haben. Das Ergebnis war, daß zwischen dem 5. und dem
10. Jahr der Bestrahlung die Krebsneuerkrankungen unter 400m 2,5x so hoch
waren wie über 400m. Es handelt sich traurigerweise um die erste
und bisher einzige deutsche Studie, die die tatsächlichen Auswirkungen
vor Ort untersucht hat. Diese Studie war allerdings nicht gesponsert,
weder von Mobilfunkbetreibern noch von einer Behörde. Diese haben
bisher zwar Millionen ausgegeben, aber in Labors meist für nebensächliche
Fragen, z.B. wie könnem wir die Gesundheitsbeeinträchtigungen
als Hirngespinste diffamieren, in der ehördensprache "die Risikoakzeptanz
der Bevölkerung verbessern", nicht aber: "Wie können
wir das Risiko minimieren".
Die Erhöhung des Erkrankungsrisikos nach 5 Jahren Dauerbestrahlung
in Naila, stimmt auch mit den langjährigen arbeitsmedizinischen Untersuchungen
in Rußland überein. Dort hat man ermittelt, daß die Erkrankungen
nach 3 bis 5 Jahren Exposition am Arbeitsplatz signifikant
beginnen (siehe Hecht). Die Mobilfunk-Basisstationen strahlen aber 24
Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr, auch wenn keine Handy-Gespräche
geführt werden.
Bezeichnenderweise hat sich noch kein Vorstand eines Netzbetreibers oder
ein Mitglied der Deutschen Strahlenschutzkommission dazu bereit erklärt,
sich unter ärztlicher Begleitung zwei Wochen einer Strahlenbelastung
in Höhe des Grenzwertes der 26. BImSchV auszusetzen, obwohl man diesen
Wert als Dauerbelastung über Jahre hinweg für Säuglinge
und Kranke als unbedenklich erklärt hat. man kann diesem Personenkreis
nur zurufen
Hic Rhodos hic salta !!
Wenn Ihr den Grenzwert für unbedenklich haltet, dann seid konsequent
und setzt Euch ihm nur zwei Wochen aus.
H.K.
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Kommentar der Elektrosmognews:
Hier scheint das Gleiche stattzufinden, wie beim NABU. Nur dass man meint
intelligenter vorzugehen und nicht irgendeine Betreiberfirma das Ganze
organisiert und sponsert. Man hat einfach die Lobbyvereinigung dazwischengeschaltet.
Liebe Mediziner,
seid vorsichtig und lasst euch nicht für dumm verkaufen.
Und zu Mühlendahl und Otto können wir nur eins sagen:
Haben diese Herren ihren Hypokratischen Eid vergessen? Gerade in Bezug
auf Kinder kommen uns ihre Aktivitäten sehr suspekt vor. Ob sie sich
damit einen Gefallen tun? Oder ist ihre Akademie mittlerweile in solchen
finanziellen Nöten, dass sie sich auf dieses Abenteuer einlassen
müssen?
Gerade sie müßten es doch sein, die kritisch mit dem Thema
umgehen sollten, aber wie heißt
es doch im Volksmund so schön, Geld regiert die Welt und verdirbt
bei so manchen auch
den Charakter.
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